Banner

Wir
stellen
ein

Banner

Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin (m/w/d) - SG 23.5

Image

Umfang

Vollzeit/Teilzeit
Image

Vergütung

TVöD
Image

Beginn

Ab sofort
Image

Standort

Erlangen

zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit (ggf. ist Jobsharing mgl.) als Elternzeitvertretung zunächst befristet auf ein Jahr für das Sachgebiet 23 – Amt für Kinder, Jugend und Familie- im Bereich Gesetzliche Vertretung und Unterhalt (Beistandschaften) im Landratsamt Erlangen-Höchstadt in Erlangen

Ihre Aufgaben

  • Rechtliche Vertretung von Minderjährigen im Rahmen der Beistandschaften
  • Außergerichtliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie Durchsetzung im gerichtlichen Verfahren
  • Wahrnehmung von Gerichtsterminen im unterhaltsrechtlichen Verfahren
  • Abstimmung grundsätzlicher Entscheidungen und Maßnahmen mit dem antragstellen-den Elternteil
  • Überwachung und Verbuchung der Zahlungseingänge, ggf. mit Mitteln der Zwangsvollstreckung
  • Abrechnung und Erstattung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen (z.B. Unterhaltsvorschuss, Leistungen nach SGB II)
  • Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen sowie Erteilung von Negativattesten

Ihr Profil

  • Erfolgreich abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II (Verwaltungsfachwirt/in) (m/w/d) oder 1. Juristische Staatsprüfung oder einer damit vergleichbaren Qualifikation
  • Kunden- und Serviceorientierung
  • Teamfähigkeit und eigenständige strukturierte Arbeitsweise
  • Sozialkompetenz und Verständnis für Menschen in schwierigen Lebenslagen
  • Sicheres Auftreten und versierter Umgang mit Hilfesuchenden und Unterhaltspflichtigen
  • Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit
  • Fachkenntnisse wünschenswert

Wir bieten Ihnen

  • Leistungsgerechte Vergütung nach EG 9c TVöD
  • Flexible Arbeitszeitregelungen
  • Fortbildungsangebot und gutes Team
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement und Altersvorsorge
  • Zuschuss zum öffentlichen Personennahverkehr

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung vorrangig berücksichtigt.